Tennisclub Neutraubling e.V   |   Tel: 09401 / 5397418   |   E-Mail: info@tc-neutraubling.de

Gaststätte Tennisstüberl Neutraubling   |   Tel.: 09401 / 2237

Mitgliedschaft

Mitglieder

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied

Auf 8 Sand- und 3 Hallenplätzen finden Sie schnell eine Spielmöglichkeit.
Sprechen Sie die Damen und Herren der Vorstandschaft – aber auch jedes andere Vereinsmitglied – an, wenn Sie als Neumitglied Partner für ein Tennisspiel suchen. Man wird Ihnen immer behilflich sein.
Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge können Sie sich auf dieser Seite etwas weiter unten informieren.

 

 

Aufnahmeantrag

 

Den Aufnahmeantrag können Sie hier als pdf-Datei laden.
Senden Sie den Antrag dann ausgefüllt an folgende Adresse:


Tobias Koch
Tennisclub
Erzgebirgstraße 6
93073 Neutraubling

Mitgliedsbeiträge

In allen Beitragsklassen keine Aufnahmegebühr!
Erwachsene
150 €
Ehepartner/in
110 €
Erwachsene in Ausbildung
85 €
Schwerbehinderte ab 50%)
85 €
Passives Mitglied
35 €
Jugendliche 14 – 17 Jahre
75 €
Kinder 10 – 13 Jahre
60 €
Kinder bis 9 Jahre
45 €
Familienbeitrag (Ehepaar ab zwei Kinder)
325 €

Aus der Vereinssatzung

§7 Beiträge

1. Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag (Geldbeitrag) zu leisten. Dieser wird vom Verein im zweiten Quartal nach der Jahreshauptversammlung per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen oder ist auf Wunsch des Mitglieds per Überweisung bei Aufforderung durch den Kassenwart zu begleichen.

2. Die Geldbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

3. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen. Bei Pflichtverletzung trägt das Mitglied eventuell anfallende Gebühren.

4. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen eventuell den erhöhten Verwaltungsaufwand des Vereins durch eine Bearbeitungsgebühr, die der Ausschuss durch Beschluss festsetzt.

5. Die Mitglieder sind verpflichtet, sonstige Leistungen in Form von Arbeits- und Dienstleistungen mit drei Arbeitsstunden jährlich zu erbringen. Mitglieder können die Erbringung von Arbeits- und Dienstleistungen durch die Leistung eines Geldbetrages (Abgeltungsbetrag) abwenden. Mitglieder in diesem Sinne sind aktive (ordentliche) Mitglieder im Alter zwischen 18 und 70 Jahren. Einzelheiten hierzu regelt die Beitragstabelle. Der Abgeltungsbetrag ist vom Vereinsausschuss festzulegen und beträgt ab dem 01.01.2024 bis auf Weiteres 45,00 € (15,00 €je Arbeitsstunde)

 

 

 

 

Mitgliederstatistik

Stand: 17.01.2023
0
Kinder bis 5 Jahre
0
Kinder 6 – 13
0
Jugendliche 14 – 17
0
Erwachsene 18 – 26
0
Erwachsene 27 – 40
0
Erwachsene 41 – 60
0
Erwachsene ab 61
0
Gesamt